AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESTELLUNGEN BEI DER Promotionservice Schmitt GmbH (www.promotionservice-schmitt.de)
  1. VERTRAGSPARTNER

Verträge kommen zustande mit der Promotionservice Schmitt GmbH Hillesheimer Str. 1 67596 Dittelsheim-Heßloch, HRB Nr. 11263 Amtsgericht Mainz, USt-IdNr. DE 149 965 954, Tel. +49(0)6244-90808-0, E-Mail info@promotionservice-schmitt.de.

Unseren Kundendienst erreichen Sie Montag-Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr und Freitag 8:00 – 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer: +49(0)6244-90808-0 und unter info@promotionservice-schmitt.de.

  1. GELTUNGSBEREICH, DEFINITIONEN

 

    1. Soweit nicht abweichend geregelt, gelten diese AGB, wenn auf sie in einem Vertrag zwischen uns und anderen Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bezug genommen wird. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen. Dem Vertrag entgegenstehende oder ihn ergänzende Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen – des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

 

    1. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. ANGEBOT, UNTERLAGEN, VERTRAGSSCHLUSS

 

    1. Wir können rechtsverbindliche Angebote von Bestellern innerhalb von zwei Wochen nach deren Zugang bei uns annehmen. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, ob er die Ware an einen Endverbraucher weiterveräußert.

 

    1. Angebote des Kunden werden durch uns schriftlich angenommen (Auftragsbestätigung). Die Angaben in den Auftragsbestätigungen zu Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Geringfügige Abweichungen von den in den Auftragsbestätigungen genannten Angaben gelten als auftragsgemäßes Ergebnis.

 

    1. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Eine E-Mail genügt nicht dem Schriftformerfordernis.

 

  1. DRUCKERZEUGNISSE, KORREKTURABZUG

 

    1. Sämtliche Rechte an durch uns erstellten Unterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, grafischen Entwürfen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen) liegen bei uns bzw. unseren Vorlieferanten. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Kunden weiterverrechnet werden.

 

    1. Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Sollten die durch uns produzierten Werbemittel aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen nicht die vom Kunden intendierte Qualität aufweisen, liegt kein Mangel im Sinne des Gesetzes vor. Der Kunde garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und stellt uns nach Maßgabe von Ziffer 7 von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

    1. Wir werden dem Besteller einen Korrekturabzug zusenden, verbunden mit der Aufforderung, binnen einer mitgeteilten Frist den Korrekturabzug, gegebenenfalls mit erforderlichen Änderungen, zurückzusenden. Eine vom Besteller erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Liegt uns der Korrekturabzug bei Fristablauf nicht wieder vor, so gilt der von uns versandte Korrekturabzug als genehmigt.

 

    1. Wir liefern die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität. Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt. Insbesondere bei in Handarbeit gefertigter Produktion kann es zu geringfügigen Abweichungen vom Muster und innerhalb der produzierten Ware kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit des Produktes.

 

 

  1. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

    1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, das heißt exklusive Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten; diese weiteren Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Unberechtigter Skontoabzug seitens des Bestellers wird von uns nicht akzeptiert und zurückgefordert.

 

    1. Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen bzw. Teillieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns vor, die Lieferung von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von Vorauskasse abhängig zu machen.

 

    1. Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte und zur Auslieferung bereit stehende Ware auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht ab, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Auftragswertes (exklusive MwSt.) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

    1. Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung bis zu einer Abweichung von 10 % zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.

 

  1. LIEFERUNG, WARENVERFÜGBARKEIT

 

    1. Der Beginn der von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Leistungen bei uns.

 

    1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

    1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

    1. Bei besonderen religiösen und nationalen Feiertagen, sowie Werksferien in den Produktionsländern, sowie für den Fall, dass wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unseren Zulieferern behindert werden, z.B. durch Krieg, innere Unruhe, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Pandemien oder Epidemie mit Auswirkungen auf die Lieferkette, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht vertretbare Ursachen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, wenn die Produktion in diesen Zeitraum fällt. Das gleiche gilt bei plötzlich eintretenden Fällen wie Energie- und Rohstoffknappheit.

 

    1. Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10 % der bestellten Ware vorzunehmen. Bei Bestellung von geringeren, als in Katalogen oder Werbebroschüren angegebenen Mindestmengen, behalten wir uns die Erhebung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr, bzw. eines Mindermengenzuschlags vor. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

 

    1. Eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs/Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, führt dazu, dass wir selbst von unserer Leistungspflicht frei werden (Selbstbelieferungsvorbehalt). Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen. Wir werden nicht schadenersatzpflichtig, sofern wir nicht selbst beliefert werden. Allerdings verpflichten wir uns, den Besteller unverzüglich über die fehlende Selbstbelieferung zu informieren und werden eventuelle Anzahlungen des Bestellers unverzüglich erstatten oder darüber informieren, wann eine Lieferung voraussichtlich möglich wird.

 

    1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

 

    1. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

    1. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Der Anlieferzustand der Lieferung erfolgt in Standardverpackungseinheiten und Standardverpackungen. Besondere Verpackungen oder Verpackungseinheiten bedürfen vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung.

 

  1. RECHTE DRITTER

 

    1. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Unterlagen auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.

 

    1. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Angebote anzunehmen bzw. sind berechtigt, von Aufträgen zurückzutreten, deren Ausführung eine Verletzung von Rechte Dritter realisieren würde oder bei welchen die Gefahr derartiger Verletzungen evident ist.

 

 

  1. WARENKENNZEICHNUNG, VERWENDUNG ZU WERBEZWECKEN

Wir und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten Ware unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und Broschüren aller Art zu verwenden.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

 

    1. Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Händlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Händlers beruhen.

 

    1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware. sowie eine Anzeige- und Dokumentationspflicht von offensichtlichen Verpackungsschäden direkt beim ausliefernden Fahrer. Die Rügefrist für offene Mängel beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren beim Besteller stellt keinen Fall der Gewährleistung dar.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1.    Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

10.2.    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

10.3.    Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller bis auf Widerruf auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

  1. HAFTUNG

11.1.    In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz oder Ersatz  vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

  1. Wir haften bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte;

 

  1. in anderen Fällen: nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und bis zu den im folgenden Abschnitt genannten Haftungsgrenzen. Die Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieses Abschnitts liegt vor bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

11.2.    Die Haftung ist in den Fällen von 11.1. b) beschränkt auf 10 mio. EUR/Jahr oder – sofern höher – auf die Vergütung, die für unsere Leistungen gemäß Vereinbarung gezahlt wurde.

11.3.    Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Mitwirkungspflichten des Bestellers bleibt unberührt). Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abschnitt 11.1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4.    Für alle Ansprüche gegen uns auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.

  1. VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ

12.1.    Die Parteien verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten wie hierin geregelt, unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.

12.2.    Der vorstehende Abschnitt gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die (a) vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, (b) ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich zugänglich geworden sind oder rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind.

12.3.    Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor.

12.4.    Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. Wir sind jedoch befugt, den Namen des Kunden in Referenzkundenlisten oder im Rahmen unserer Marketingaktivitäten zu verwenden. Wir dürfen Informationen über den Kunden für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Kunden umfasst, wird der Kunde ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.

12.5.    Im Rahmen der Kontaktaufnahme durch den Kunden sowie im Zuge der Bestellabwicklung und des Versands ist die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch uns zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) notwendig. Informationen dazu, wie und in welchem Umfang wir personenbezogene Daten verarbeiten, stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

13.2.    Durch Gesetz vorgesehene Fristsetzungen des Kunden müssen – außer in Eilfällen – mindestens zehn Arbeitstage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Kunden zur Lösung vom Vertrag  (z.B. durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Kunde diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. Wir können nach Ablauf einer gemäß Satz 2 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt.

13.3.    Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einer Kundenbestellung ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.